Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für kreative Dienstleistungen von Edmotion Creative Studio
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Edmotion Creative Studio, vertreten durch Eduard Mosgalewsky, Malteserstraße 32, 79423 Heitersheim (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung kreativer Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmer, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Auftragnehmer erbringt kreative Dienstleistungen im Bereich Design und Medienproduktion, insbesondere: Brand Design, Webdesign & Webentwicklung, Social Media Content Creation und Videoproduktion.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer bietet verschiedene Bundle-Pakete an, deren Inhalte auf der Website dargestellt werden. Diese dienen als Orientierung und können individuell angepasst werden.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen und Pakete auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde kann über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage stellen.
(3) Der Auftragnehmer erstellt daraufhin ein individuelles, schriftliches Angebot mit detailliertem Leistungsumfang und Preis. Dieses Angebot ist 30 Tage gültig, sofern nicht anders angegeben.
(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder eine Anzahlung gemäß § 6 leistet.
§ 4 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Materialien.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Materialien und Zugänge zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere: Briefing-Informationen (Ziele, Zielgruppe, Wettbewerber), Texte, Bilder und Logos in druckfähiger Qualität, Zugangsdaten (z. B. Hosting, CMS, Social-Media-Accounts) sowie Feedback innerhalb vereinbarter Fristen.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Entstehende Mehrkosten gehen zulasten des Kunden.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (z. B. Texter, Fotografen, Programmierer) einzusetzen. Dies wird dem Kunden vorab mitgeteilt.
§ 5 Termine und Fristen
(1) Liefertermine und Fristen werden individuell im Angebot vereinbart und gelten als verbindlich, sofern nicht anders angegeben.
(2) Die Einhaltung vereinbarter Termine setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß § 4 rechtzeitig erfüllt. Bei Verzögerungen durch den Kunden verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.
(3) Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern sich Fristen um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Alle auf der Website genannten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
(2) Folgende Zahlungsmodalitäten gelten, sofern nicht anders vereinbart: Projekte bis 2.000 € (netto): Zahlung bei Projektabschluss und Übergabe. Projekte über 2.000 € (netto): 40 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 60 % bei Übergabe/Abnahme. Laufende Leistungen (z. B. Social Media Monatspauschale): Monatliche Abrechnung, jeweils zum 1. des Monats im Voraus.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
(4) Ratenzahlung ist nach individueller Vereinbarung möglich und wird schriftlich festgehalten.
(5) Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer weist den Kunden vorab auf Mehrkosten hin und holt dessen Zustimmung ein.
§ 7 Korrekturschleifen und Abnahme
(1) Im Leistungsumfang sind, sofern nicht anders vereinbart, zwei Korrekturschleifen pro Designentwurf enthalten.
(2) Weitere Korrekturrunden werden nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Kunden vorab über die anfallenden Kosten.
(3) Korrekturen sind vom Kunden gebündelt und schriftlich (z. B. per E-Mail oder über ein gemeinsames Dokument) einzureichen.
(4) Der Kunde hat die Ergebnisse innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe zu prüfen und schriftlich abzunehmen oder Korrekturen anzufordern. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gelten die Ergebnisse als abgenommen.
(5) Nach der Abnahme gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht. Nachträgliche Änderungswünsche werden als neuer Auftrag behandelt.
§ 8 Nutzungs- und Urheberrechte
(1) Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den in Auftrag gegebenen Werken ein, sofern im Angebot nicht anders vereinbart.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte beim Auftragnehmer. Eine Nutzung der Entwürfe und Ergebnisse vor Bezahlung ist nicht gestattet.
(3) Der Auftragnehmer behält das Recht, die erstellten Werke zu Eigenwerbezwecken zu verwenden (z. B. im Portfolio, auf der Website, in sozialen Medien), sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung gemäß § 9 dem entgegensteht.
(4) Nicht genutzte Entwürfe und Konzepte (z. B. abgelehnte Logo-Varianten) verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen vom Kunden nicht verwendet werden.
(5) Die Nutzungsrechte an eingesetzten Drittmaterialien (z. B. Stockfotos, Musik, Schriften) richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Anbieters. Der Auftragnehmer weist den Kunden auf die Lizenzbedingungen hin.
§ 9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(3) Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, unveröffentlichte Designs und Konzepte sowie unternehmensinterne Informationen des Kunden.
§ 10 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei der fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers ist der Höhe nach auf die vereinbarte Vergütung des jeweiligen Auftrags begrenzt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer nur, wenn der Kunde durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(5) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei zwingendem gesetzlichem Haftungsrecht, insbesondere nicht bei Vorsatz oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Kündigung und Stornierung
(1) Der Kunde kann den Auftrag jederzeit vor Fertigstellung kündigen. In diesem Fall sind die bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Darüber hinaus steht dem Auftragnehmer eine Pauschale in Höhe von 20 % der noch nicht erbrachten Leistungen als Entschädigung zu, es sei denn, der Kunde weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(2) Der Auftragnehmer kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn: der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz Mahnung wiederholt nicht nachkommt, der Kunde mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
(3) Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind auch bei Kündigung durch den Auftragnehmer vom Kunden zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
(5) Die auf der Website dargestellten Preise und Paketinhalte können jederzeit angepasst werden. Für bestehende Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Konditionen.
Stand: Februar 2026